Fünf Jahre nach einer schlagzeilenträchtigen Neonazi-Demo in Dortmund ist das Volksverhetzungs-Urteil gegen vier Teilnehmer rechtskräftig. Laut Mitteilung des Bundesgerichtshofs von Dienstag waren vier Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie bei einer Kundgebung der Partei «Die Rechte» im Jahr 2018 laut und rhythmisch eine antisemitische Parole skandiert hatten.
Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Mitbürger jüdischen Glaubens aufstacheln wollen, urteilte das Landgericht Dortmund im Mai 2022. Die Angeklagten hatten dagegen geltend machen wollen, die Parole sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und legten Revision ein. Diese verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe allerdings nun. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.
Die Demo, bei der etwa 70 Teilnehmer mit Reichsflaggen und Pyrotechnik durch einen Dortmunder Stadtteil gezogen waren, hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Dortmunder Polizei war anschließend in die Kritik geraten, weil sie nicht eingeschritten war und die Demonstration abgebrochen hatte.
© dpa-infocom, dpa:231031-99-773774/2
Fünf Jahre nach einer schlagzeilenträchtigen Neonazi-Demo in Dortmund ist das Volksverhetzungs-Urteil gegen vier Teilnehmer rechtskräftig. Laut Mitteilung des Bundesgerichtshofs von Dienstag waren vier Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie bei einer Kundgebung der Partei «Die Rechte» im Jahr 2018 laut und rhythmisch eine antisemitische Parole skandiert hatten.
Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Mitbürger jüdischen Glaubens aufstacheln wollen, urteilte das Landgericht Dortmund im Mai 2022. Die Angeklagten hatten dagegen geltend machen wollen, die Parole sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und legten Revision ein. Diese verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe allerdings nun. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.
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