Anlässlich der ersten Bundestagsdebatte über das geplante Selbstbestimmungsgesetz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben der Ampelkoalition gegen Kritik verteidigt. Es gehe bei dem Vorhaben um “die Achtung und die Würde der Person, nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist”, sagte Buschmann vor Beginn der Beratung im Parlament.
“Ein freiheitlicher Staat darf transgeschlechtliche Menschen nicht wie Kranke behandeln”, sagte der Minister. “Ein liberaler Staat muss respektieren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.”
Buschmann zeigte sich überzeugt, Vorbehalte gegen das Projekt entkräften zu können. Die Ampelkoalition habe einen Entwurf vorgelegt, “der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt”, sagte er. “Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zulasten anderer gehen.” Erfahrungen anderer Länder mit ähnlichen Regeln, wie etwa der Schweiz, bezeichnete Buschmann als “ermutigend”.
CSU moniert Vermischung von “Biologie und Ideologie”
Zuvor hatte vor allem die Union den Gesetzentwurf kritisiert. Die stellvertretende Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, der Entwurf “vermischt Biologie und Ideologie”. So bestärke das Selbstbestimmungsgesetz etwa Kinder und Jugendliche “in ihrer altersbedingten Unsicherheit”, sagte sie. Die Koalition suggeriere, “jeder und jede könne und solle neuerdings sein Geschlecht nun frei bestimmen”.
Auch Vizefraktionschefin Andrea Lindholz (CDU) kritisierte das Gesetz. “Wenn es jedem möglich ist, auf bloßen Zuruf beim Standesamt das Geschlecht jedes Jahr zu ändern, entwertet man auch das biologische Geschlecht gänzlich”, sagte sie dem Portal web.de. Es gehe “einfach zu weit”, wenn “allein das Gefühl” darüber entscheide, welchem Geschlecht man angehöre.
Das Gesetz soll trans- und intergeschlechtlichen Menschen erleichtern, den Eintrag im Personenregister und ihren Vornamen anzupassen. Rechtliche und medizinische Gutachten, wie sie derzeit dafür benötigt werden und die Betroffene als erniedrigend kritisieren, sollen damit entfallen: Künftig soll eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Für Jugendliche bis 14 Jahren soll das aber nicht gelten, stattdessen ist dann die Erklärung ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines Familiengerichts notwendig. Laut dem Gesetzentwurf sollen Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, versichern, dass der Schritt “ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht” und ihnen die Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist.
Bundesrat sieht weiterhin Gefahr von Diskriminierung
Der Entwurf der Ampelkoalition war auch im Bundesrat auf Kritik gestoßen – allerdings anderer Art als in den Reihen der Unionsfraktion. Die Länderkammer schlug Ende Oktober mehrere Änderungen an dem Entwurf vor, um Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu verhindern. Konkret kritisierte der Bundesrat eine Passage, in der es heißt, es bleibe “etwa im Rahmen des Hausrechts” möglich, “im Einzelfall zu differenzieren.”
Dabei geht es beispielsweise um den Zugang von trans Personen zu Bereichen wie Frauen-Saunen. Ihnen könne der Zugang entsprechend dem Wortlaut des Entwurfs weiterhin verwehrt bleiben, kritisierten die Länder und forderten, im Gesetzestext auf das Benachteiligungsverbot hinzuweisen.
Die Entstehung des Gesetzes war von einer öffentlichen Debatte begleitet worden,
in der unter anderem die Befürchtung ausgedrückt worden ist, die neuen
Regelungen könnten missbraucht werden. Betroffene kritisierten die
Vorbehalte als transphob.
Viele bisherige Regelungen sollen nach den Plänen der Koalition unberührt bleiben: Es ändert sich beispielsweise nichts für die Zulassung von trans Personen zu geschlechtergetrennten Wettbewerben im Sport, wo Vereine weiter selbst entscheiden können. Für medizinische Fälle hat das geplante Gesetz ebenfalls keine Folgen. Auch werden über die bisherigen Optionen “männlich”, “weiblich” und “divers” hinaus keine neuen Geschlechtseinträge in Ausweisdokumenten geschaffen.
Anlässlich der ersten Bundestagsdebatte über das geplante Selbstbestimmungsgesetz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben der Ampelkoalition gegen Kritik verteidigt. Es gehe bei dem Vorhaben um “die Achtung und die Würde der Person, nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist”, sagte Buschmann vor Beginn der Beratung im Parlament.
“Ein freiheitlicher Staat darf transgeschlechtliche Menschen nicht wie Kranke behandeln”, sagte der Minister. “Ein liberaler Staat muss respektieren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.”
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